Immissionsschutz
Novellierte technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft: TA Luft tritt am 01.12.2021 in Kraft
Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Die derzeit geltende TA Luft von 2002 wurde an den fortgeschrittenen Stand der Technik angepasst. Die novellierte TA Luft enthält strengere Begrenzungen für den Schadstoffausstoß von immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen. Neu mit aufgenommen wurden in die TA Luft Regelungen für Biogasanlagen, Anlagen zur Herstellung von Holzpellets sowie Schredderanlagen.
Das bedeutet für die Untere Immissionsschutzbehörde zunächst alle immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen im Landkreis zu überprüfen, bei welcher Anlage eine Sanierungspflicht besteht bzw. welche Anlagen erstmalig die Vorgaben der TA Luft einzuhalten haben. Im nächsten Schritt werden dann die Betreiber über ihre konkreten Sanierungspflichten informiert. Im Anschluss haben die betroffenen Betreiber einen Sanierungsplan abzuarbeiten. Wie die Abarbeitung konkret erfolgen wird, ist noch nicht bekannt. Die Sanierungsfristen betragen je nach technischem Stand der Anlage entweder drei oder fünf Jahre.
Für die betroffenen Betreiber kann die Verschärfung einen zusätzlichen Investitionsaufwand bedeuten, um die Vorgaben zu erfüllen.







